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Urheberrechtsschutz im Internet: Bilder und Fotos!
Datum: Donnerstag, dem 03. Dezember 2009
Thema: Freie Images Infos


Urheber haben es oftmals schwer, wenn es um den Schutz der eigenen Bilder und Fotos im Internet geht. Im digitalen Zeitalter scheinen die technischen Vervielfältigungsmöglichkeiten grenzenlos.

Sicherlich wird dies auch dadurch begünstigt, dass nicht wenige Inhaber der Nutzungsrechte wohl bewusst jeglichen Hinweis auf eine Urheberschaft verschweigen und keinerlei technische Kopierschutzmechanismen einbauen. Dies rechtfertigt selbstverständlich keine Urheberrechtsverstöße.

Verwertungsrecht: Das Recht am Bild sichert u.a. das kommerzielle Verwertungsrecht des Urhebers. Ihm allein obliegt das Recht, sein Bild zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen.

Urheberpersönlichkeitsrecht: Hinzu wird der Urheber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt. Dieses Recht beinhaltet die Entscheidungshoheit über das "ob" und "wie" einer Veröffentlichung sowie der Anspruch auf Nennung der Urheberschaft (Urhebervermerk).
Nutzungsrechte: In der Praxis räumen Urheber Dritten meist auf Honorarbasis Nutzungsrechte an den eigenen Bildern ein. So erlangen bspw. Fotoagenturen oder Bildagenturen die Befugnis das Bild für einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.

Urheber haben es oftmals schwer, wenn es um den Schutz der eigenen Bilder und Fotos im Internet geht. Im digitalen Zeitalter scheinen die technischen Vervielfältigungsmöglichkeiten grenzenlos.

Sicherlich wird dies auch dadurch begünstigt, dass nicht wenige Inhaber der Nutzungsrechte wohl bewusst jeglichen Hinweis auf eine Urheberschaft verschweigen und keinerlei technische Kopierschutzmechanismen einbauen. Dies rechtfertigt selbstverständlich keine Urheberrechtsverstöße.

Verwertungsrecht: Das Recht am Bild sichert u.a. das kommerzielle Verwertungsrecht des Urhebers. Ihm allein obliegt das Recht, sein Bild zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen.

Urheberpersönlichkeitsrecht: Hinzu wird der Urheber durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt. Dieses Recht beinhaltet die Entscheidungshoheit über das "ob" und "wie" einer Veröffentlichung sowie der Anspruch auf Nennung der Urheberschaft (Urhebervermerk).
Nutzungsrechte: In der Praxis räumen Urheber Dritten meist auf Honorarbasis Nutzungsrechte an den eigenen Bildern ein. So erlangen bspw. Fotoagenturen oder Bildagenturen die Befugnis das Bild für einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.





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